§ 398 BGB
Die Abtretungserklärung
Die Zusätzlichen Entlastungsleistungen und Leistungen für Verhinderungspflege sind Erstattungsleistungen, d.h., dass die Pflegekasse die verauslagten Beträge gegen Vorlage einer Rechnung oder Quittung erstattet: Kostenerstattungsanspruch. Der Pflegebedürftige muss also in Vorleistung gehen. Das kann sich summieren:
für die Zusätzlichen Entlastungsleistungen stehen 125,- EUR / Monat, also 1.500,- EUR / Jahr und
für Verhinderungspflege 1.612,- EUR / Jahr (aufgestockt bis 2.499,- EUR / Jahr) zur Verfügung.
Wird eine Abtretungserklärung unterschrieben, kann der Dienstleister direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
VORTEILE
NACHTEILE
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, unterzeichnen Sie für die Häusliche Pflegehilfe einen ambulanten Pflegevertrag. Leistet dieser Pflegedienst auch die Zusätzlichen Betreuungsleistungen, wird er Ihnen dafür eine Abtretungserklärung vorlegen, die Sie unterzeichnen können oder nicht. Es handelt sich um zwei unabhängige Abrechnungsleistungen.
Selbstverständlich können Sie eine Abtretungserklärung jederzeit formlos widerrufen. Das sollten Sie schriftlich - mit einer Kopie für Ihre Unterlagen - tun, damit Sie im Notfall einen Nachweis zur Hand haben.