Besuchsdienste
Wenn Angehörige für regelmäßige Besuche zu weit entfernt wohnen, können sie (ehrenamtliche) Besuchsdienste beauftragen. Diese kümmern sich um einsame alte und kranke Menschen - in Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen, Hospizen oder im häuslichen Umfeld.
Der klassische Aufgabenbereich für die i.d.R. ehrenamtlichen Mitarbeiter eines Besuchsdienstes umfasst Tätigkeiten wie:
Adressen finden Sie bei örtlichen Kirchgemeinden oder sozialen Einrichtungen.
Senioren - Assistenten
Beschäftigung, Begleitung, Beratung, Besorgungen, Bearbeitung von offizieller Korrespondenz u.v.m.
Angehörige gewinnen durch die Unterstützung von Seniorenassistenten Sicherheit. Seniorenassistenten arbeiten an der Schnittstelle zwischen Hauswirtschaft und Pflege und geben oft Impulse zur Organisation des Alltags:
Kosten
Senioren-Assistenten sind i.d.R. selbstständig tätig und in ihrer Preisgestaltung grundsätzlich frei. Sie orientieren sich jedoch häufig an den Ambulanten Pflegediensten, die vergleichbare Leistungen mit 25,- bis 30,- EUR / Stunde über die Pflegekassen abrechnen.
Finanzierung
Ohne anerkannten Pflegegrad
Häufig sind Senioren-Assistenten bereits eine wichtige Hilfe im Alltag, wenn ansonsten noch keine akute Pflegebedürftigkeit vorliegt, also auch noch kein Pflegegrad anerkannt wurde. Wenn dann ein selbständig tätiger Senioren-Assistent beschäftigt wird, müssen die Kosten privat getragen werden. Die aufgewendeten Kosten sind dann mit 20 % - max. 4.000,- EUR / Jahr – steuerlich absetzbar (§ 35a EStG).
Mit anerkanntem Pflegegrad
Finanzierung über Pflegesachleistungen
Ab Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen die Finanzierung über die Pflegesachleistungen, wenn die Leistungen durch einen Ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
In der Regel sind Senioren-Assistenten - qualifiziert über eine Ausbildung zum Assistenten - jedoch selbstständig tätig.
Finanzierung über die Mittel zur Verhinderungspflege
Ab Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen im Rahmen der Verhinderungspflege auf Antrag bis zu 1.612,- EUR / Jahr die Kosten für eine Betreuung in der häuslichen Umgebung (in Kombination mit Mitteln für die Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von max. 2.499,- EUR / Jahr).
Finanzierung über den Entlastungsbetrag und Umwidmung von Pflegesachleistungen
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ermöglichen ab Pflegegrad 1 eine Finanzierung von zugelassenen Senioren-Assistenten über Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI durch die Pflegekassen von 125,- EUR / Monat bzw. 1.500,- EUR / Jahr. Weiterhin können in diesen beiden Bundesländern ab Pflegegrad 2 bis zu 40 % der nicht verbrauchten Pflegesachleistungen in Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewidmet und für die Finanzierung von Senioren-Assistenten verwendet werden. Leider sind die Tätigkeiten der Senioren-Assistenten in allen anderen Bundesländern bisher durch die Pflegekassen NICHT anerkannt.