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EXPERTENRAT

Was bedeutet "Beihilfe"?

Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung zu den Krankenkosten, die der Staat seinen Beamten und deren  Angehörigen gewährt, die sich dadurch lediglich mit einem geringen Anteil zusätzlich privat versichern müssen. Beihilfe ist Ländersache, daher gibt  es in Deutschland 14 Beihilferechte, 17 Regelungen und Sonderfälle bei Post und Bahn.
Beihilfe wird lediglich auf Antrag gewährt, der bei der jeweils zuständigen Stelle form- und fristgerecht gestellt werden muss. Leider sind nicht alle medizinisch notwendig erscheinenden Behandlungen oder Hilfsmittel auch zu 100% nach den geltenden Beihilfeverordnungen erstattungsfähig. Die entsprechende Beihilfevorschrift und die zuständige Beihilfestelle richten sich nicht nach dem Wohnort des Beamten, sondern nach dem Sitz von dessen Dienstherren.  Es kann also passieren, dass jemand in einem Pflegeheim in Mecklenburg-Vorpommern seinen Beihilfeanspruch in Bayern hat. Man geht heute im Übrigen von  mehr als 11.000 Beihilfestellen im Bundesgebiet aus!
 

„Vergessene“ Beihilfeansprüche

Es kommt immer wieder vor, dass Hinterbliebene von Beamten nichts von ihrem eigenen Beihilfeanspruch wissen.  Ist der beihilfeberechtigte Partner verstorben,  können sich gesetzlich versicherte Hinterbliebene oft nicht vorstellen, dass bei eigener Pflegebedürftigkeit der u.U. uralte Beihilfeanspruch des verstorbenen Partners für Angehörige wieder auflebt – aber so ist es! Dieser Beihilfeanspruch ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung in bestimmten Krankheitsfällen und eben in der Pflege! Gemäß  SGB XI § 28  werden hier sogar 50 % übernommen.
 

„Ererbte“ Beihilfeansprüche

In der Praxis passiert es immer wieder, dass z.B. eine Witwe zwei Renten bekommt, ihre eigene und eine Witwenrente (Versorgungbezüge/Pension) vom öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber des verstorbenen Mannes.
Den wenigsten ist dann bewusst, dass die Witwe unabhängig von ihrem selbst erworbenen Krankenversicherungsstatus damit einen eigenen Beihilfeanspruch hat, und nicht mehr wie früher „nur“ als berücksichtigungsfähige Angehörige gilt.

 



Beihilfe – Besonderheiten im Pflegefall

Für beihilfeberechtigte Personen, in der Regel Beamte und deren Angehörige, gelten im Pflegefall besondere Bedingungen, die sich aus den Versorgungsansprüchen gegenüber dem Dienstherrn ergeben.
So ist im Pflegefall zu beachten, dass die Pflegeleistungen immer sowohl bei der Pflegeversicherung als auch bei der zuständigen Beihilfestelle beantragt werden müssen. Denn die Pflegeversicherung trägt in diesem Fall nur einen Teil der Pflegekosten, unabhängig davon, ob die Person gesetzlich oder privat versichert ist.
Dazu kommt, dass sich die Pflegeleistungen für Beihilfeberechtigte nicht nur nach dem SGB XI richten, sondern zusätzlich auch nach dem jeweils anzuwendenden Beihilferecht.
Beihilferecht ist Länderrecht und kann je nach Bundesland des Dienstherrn unterschiedliche Leistungskataloge vorsehen.
Die Leistungskataloge berücksichtigen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Bediensteten und variieren nicht nur bei den Erstattungssätzen, es finden sich dort mitunter auch eigene Hilfsmittelkataloge und besondere Regelungen für die Stationäre Pflege.

 


Echte Hilfe im Fall der Fälle

Was kann man tun, wenn einem als Beihilfeberechtigtem die Erledigung der Krankenkostenabrechnungen über den Kopf wächst?
Gerade Beihilfeberechtigte haben  einen deutlich erhöhten Abrechnungsaufwand, verglichen mit gesetzlich Versicherten, und müssen zudem noch in Vorleistung treten. Fällt nun der Beihilfeberechtigte selbst plötzlich aus, wissen die Angehörigen oftmals nicht, was sie zu tun haben, und sind heillos überfordert.
Genau hier setzt der Komplett-Service des Beihilfeberaters an.
Er übernimmt alle Abrechnungsvorgänge mit  sämtlichen Kostenträgern, der Beihilfestelle, der Kranken- und der Pflegeversicherung, aber auch mit den Leistungserbringern, den Ärzten, Apotheken usw. Die Mandanten schicken dazu einfach sämtliche Unterlagen, Belege, Rechnungen etc. in einem voradressierten Umschlag an den Beihilfeberater – alles Weitere wird von den Fachleuten dort erledigt. Auch die gesamte Korrespondenz bis hin zu außergerichtlichen Widersprüchen gehört zum Spektrum dieser Rechtsdienstleistung.
Diese Tätigkeit lässt sich wohl am besten mit der des Steuerberaters vergleichen, allerdings auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Bei der Beauftragung eines Beihilfeberaters stehen folglich die Rechtssicherheit und der Vorsorgeaspekt im Vordergrund.
Der Beihilfeberater hilft selbstverständlich auch Angehörigen, die sich mit dem Beihilferecht nicht auskennen und erstmalig mit dem Thema Beihilfe konfrontiert werden.
Dieser Komplett-Service ist natürlich besonders sinnvoll für alle, die mit dem komplizierten Papierkram nicht (mehr) zurechtkommen, gerade auch  Hilfe- und Pflegebedürftige und deren Angehörige.


Unser Experte
Bruno Hohn, Beihilfeberater
Gründer und Inhaber der MEDIRENTA Krankenkostenabrechnungs GmbH -
dem führenden Rechtsdienstleister im Bereich der Krankenkostenabrechnungen für Privatversicherte, Beamte und ihre Angehörigen. Vor allem für Menschen, die ihre Abrechnungen nicht mehr selbst erledigen können bzw. deren Angehörige, stellt der Komplett-Service der MEDIRENTA eine echte Hilfe dar. Mehr erfahren Sie hier.

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