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§ 45a SGB XI
 

Umwandlungsanspruch
 

Umwandlung nicht verwendeter Sachleistungen in Zusätzliche Entlastungsleistungen zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Umwandlungsanspruch)

 

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-5, die zu Hause gepflegt werden, können nicht in Anspruch genommene Sachleistungen (= Leistungen für ambulante Pflegedienste) zur Erstattung von Leistungen zur Unterstützung im Alltag verwenden (= umwidmen).

Die Höchstgrenze liegt bei maximal 40% des Sachleistungsbetrages.
Auch die aus dem umgewandelten Betrag bezahlten Leistungen werden NICHT als Geld- sondern als Sachleistung zur Verfügung gestellt, dienen also lediglich zur Begleichung von Rechnungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag!

 

Seit 2022 ist die Umwandlung OHNE Antrag bei der Pflegekasse möglich.

 

Um die Kosten erstattet zu bekommen, müssen bei der Pflegekasse Belege eingereicht werden, aus denen hervorgeht, welche Ausgaben Pflegebedürftigen durch die Inanspruchname von Leistungen zur Unterstützung im Alltag für welche Monate entstanden sind und in welcher Höhe dafür angefallene Kosten auf dem Weg des Umwandlunganspruchs erstattet werden sollen.

Beziehen Pflegebedürftige keine ambulanten Sachleistungen, sondern wandeln lediglich 40 % des Sachleistungsbetrags, der ihnen zusteht um, erhalten sie daneben in jedem Fall im Rahmen der Kombileistung noch ein anteiliges Pflegegeld - Bei einer Umwandlung von maximal 40 % des Sachleistungsbetrags stünden demnach 60 % des jeweiligen Pflegegeldbetrags zur Verfügung.

 

Beispiel zur Verdeutlichung dieses komplizierten Sachverhalts:

Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 besucht eine Tagespflege
(die Pflegekosten dafür werden von der Pflegekasse übernommen, die Hotel- und Investitionskosten, die er selber tragen muss, finanziert er komplett über den Entlastungsbetrag von 131,- EUR)
und er nimmt gelegentlich einen Pflegedienst in Anspruch.


Als Sachleistungsbetrag bei häuslicher Pflege stehen ihm 796,- EUR für den Pflegedienst zur Verfügung.
Die Kosten belaufen sich aber derzeit nur auf
62% des verfügbaren Betrags, den der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse verrechnet = 493,52 EUR
38% bleiben momentan ungenutzt = 302,48 EUR,
 
Der Versicherte kann diesen verbleibenden Betrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag in Form von Sachleistungen in Anspruch nehmen.
D.h., er reicht die Rechnung bei seiner Pflegekasse ein und erhält 302,48 EUR zurückerstattet.

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