§ 19 SGB XI Pflegeperson
§ 44 SGB XI soziale Sicherung
Die Pflegeperson(en)
Jeder, der einen Angehörigen umsorgt und / oder pflegt, sieht sich selbstverständlich als Pflegeperson. Prinzipiell ist das auch nicht falsch, aber im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) und den damit verbundenen Leistungen bzw. Leistungen zur sozialen Sicherung, ist der Begriff der „Pflegeperson“ genau definiert.
Pflegeperson ist, wer...
Nach Anerkennung eines Pflegegrades, lassen sich die Hauptpflegeperson und ggf. weitere wichtige Pflegepersonen bei der Pflegekasse als Pflegepersonen eintragen.
HINWEIS! Nennen Sie hier nur die Personen, die sich regelmäßig um die Pflege kümmern!
Bspw. bei der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege dürfen nämlich nur Personen "einspringen", die nicht bereits als reguläre Pflegeperson benannt wurden.
Wer sich dazu entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, dem bietet die Pflegeversicherung verschiedene Hilfen und Leistungen: