Wie werden Hilfsmittel unterschieden?
Hilfsmittel sind Gegenstände, die zur häuslichen Pflege notwendig sind.
Sie sollen die Pflege erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen = Pflegehilfsmittel der Pflegekasse. Hilfsmittel, die die Entstehung oder Verschlimmerung einer Krankheit verhindern und Gegenstände oder Geräte, die eine Behinderung ausgleichen, sind = Hilfsmittel der Krankenkasse.
Technische Hilfsmittel werden i.d.R. leihweise durch die Kassen zur Verfügung gestellt.
Der Grund, aus dem ein Hilfsmittel notwendig wird, ist entscheidend dafür, von welcher Kasse es bezahlt wird.
Man unterteilt in:
1. Pflegehilfsmittel (nach ärztlicher Verordnung finanziert von der Pflegekasse → SGB XI)
2. Medizinische Hilfsmittel (nach ärztlicher Verordnung finanziert von der Krankenkasse → SGB V)
Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel (bewegliche Gegenstände), also weder Dienstleistungen noch behindertengerechte Umbauten.
Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs, Arzneimittel und Heilmittel gehören ebenfalls NICHT zu den oben genannten Hilfsmitteln.
Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Ärzten verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeuten angeboten werden, z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Logopädie.